Zulassungserweiterung Katana® gem. Art. 51
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass das unser Herbizid Katana® nun auch unter der neuen Zulassungsnummer 034837-60 gemäß Art. 51 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 gegen Einjährige einkeimblättrige Unkräuter & Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Zierkoniferen (als Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkultur) zugelassen ist.
Zulassungserweiterung Katana® nach Art. 51 (EG) Nr. 1107/2009
Wirkstoffe: 250 g/kg Flazasulfuron
Formulierung: Wasserdispergierbares Granulat (WG)
Zulassungsnummer: 034837-00
Einsatzgebiet: Zierpflanzenbau
Anwendungsbereich: Freiland
Schadorganismus: Einjährige einkeimblättrige Unkräuter,
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Pflanzen/ -erzeugnisse: Zierkoniferen (als Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen)
Anwendungszeitpunkt: Nach Austrieb, bei 10-20 cm Unkrauthöhe und während der Vegetationsperiode
Anwendungstechnik: Spritzen
Erläuterung: Zwischenreihenbehandlung / mit Abschirmung
Aufwandmenge: 0,2 kg/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha
Max. Anzahl Anwendung: 1 x pro Kultur und Jahr
Wartezeiten: –
Anwendungsbestimmungen: NG405, NG720, NW706, SF275-35ZB
Für individuelle Rückfragen und Empfehlungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.