Zulassungserweiterung für Teppeki in Zuckerrüben und Winterraps

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu dürfen, dass unser Insektizid Teppeki eine Zulassungserweiterung für Zuckerrüben und Winterraps mit entsprechend geänderter Anwendungsbestimmungen gemäß § 36 des Pflanzenschutzgesetzes erhalten hat (Zul.-Nr. 025691-00/07).
Teppeki hat bereits eine reguläre Zulassung u.a. in Kartoffeln und Weizen. Der Wirkstoff Flonicamid kann die Behandlungslücke gegen die Blattlaus schließen, die seit dem Wegfall der Neonicotinoid-Beizen entstanden ist. Das systemisch wirkende Insektizid bekämpft auch versteckt sitzende Blattläuse, die Viruskrankheiten übertragen.

Von der Zulassungsbehörde festgelegte Anwendungsgebiete

Anwendung 1 (07-002) Anwendung 2 (07-003)
Pflanzen/-erzeugnisse Winterraps Zuckerrübe
Schadorganismus Grüne Pfirsichblattlaus Blattläuse
Anwendungszeitpunkt Herbst, nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf Ab Frühjahr oder nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf
Stadium Kultur von 2. Laubblatt entfaltet bis 8. Laubblatt entfaltet (BBCH 12 – 18) von 6. Laubblatt entfaltet bis Rübenkörper hat erntefähige Größe erreicht (BBCH 16 – 49)
Maximale Zahl der Behandlungen In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1
Aufwandmenge 100 g in 200-300 l Wasser/ha 140 g in 200-500 l Wasser/ha
Wartezeit F 60 Tage

Als sonstige Auflage ist nur die NW642-1 zu nennen:
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Zusatz zur Zuckerrübe:
Da die Notfallzulassung für Teppeki in Zuckerrüben vom 22.02.2019 (gültig bis 27.09.2019) nicht widerrufen wurde, dürfen die im Rahmen der Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigten 10.000 kg (71.500 ha) weiterhin bereits zu BBCH 12 eingesetzt werden. Nach Aufbrauch der 10.000 kg darf Teppeki erst ab BBCH 16 im Rahmen der regulären Zulassung angewendet werden. Unabhängig davon ist nur eine Anwendung in Zuckerrüben zugelassen.

Für Fragen zum Produkt und zur Anwendung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Kontakt