Zulassung Botiga

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns Ihnen mitzuteilen, dass unser neues Maisherbizid Botiga mit sofortiger Wirkung die Zulassung erhalten hat. Mit Botiga steht den Landwirten ein breit wirkendes Herbizid mit ausgesprochener Blattwirkung auf dikotyle Unkräuter, sowie auf Hirsen, zur Verfügung.

Bei Botiga handelt es sich um eine Fertigformulierung aus den Wirkstoffen Pyridate und Mesotrione. Mit 1 l/ha ist die Formulierung dabei sehr benutzerfreundlich eingestellt.

Das Besondere an dieser Wirkstoffkombination ist die verstärkende Wirkung von Pyridate auf Mesotrione, die einerseits die Wirkungsbreite und andererseits die Wirkungsstärke auf Hirsen und Unkräuter erhöht (Booster-Effekt). Botiga ist dabei sehr schonend zum Mais und somit auch in Zucker- und Saatmais einsetzbar. Sehr günstige Gewässer- und Abstandsauflagen runden das Profil ab.

Botiga ist damit die Basis für eine ALS-Hemmer freie Herbizidstrategie im Mais. Durch die Kombination zweier Wirkstoffe wird das Resistenzrisiko vermindert. Abschließend ist die ausgesprochen gute Formulierung hervorzuheben, die sich durch einfaches Handling von anderen bisher bekannten Maisstandards abhebt.

Produktprofil Botiga  

Wirkstoff: 300 g/l Pyridat + 90 g/l Mesotrione
Formulierung: Ölige Dispersion (OD)
Zulassungsnummern: 00A219-00
Kultur: Mais
Anwendungsbereich: Freiland
Schadorganismus: Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Hühnerhirse
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Stadium Schadorganismus: BBCH 09-12
Stadium der Kultur: BBCH 12-18
Max. Zahl der Behandlungen: 1 x pro Kultur und Jahr

2 x pro Kultur und Jahr (Splitting, max 7 Tage Abstand)

Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwand: 1,0 l/ha in 200-400 l Wasser/ha

0,5 l/ha in 200-400 l Wasser/ha (Splitting)

NT103 (1,0 l/ha): Anwendung des Mittels in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit mindestens Abdriftminderungsklasse 90 % außer in Gebieten mit ausreichenden Kleinstrukturen
NW609-1 (1,0 l/ha): keine Abdriftminderung = 5 m, 50 %=* ; 75 %= * ; 90 % = *
NW800 (1,0 l/ha): Keine Anwendung auf drainierten Flächen von 01. Nov – 15. März
NT102 (Splitting): Anwendung des Mittels in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit mindestens Abdriftminderungsklasse 75 % außer in Gebieten mit ausreichenden Kleinstrukturen

Für Produktfragen und Fragen zur Anwendung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

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