Zulassungsverlängerung von FlorBac

Wir freuen uns Ihnen die administrative Zulassungsverlängerung von FlorBac (Zul.-Nr. 024426-60) bis zum 30.04.2022 mitteilen zu dürfen.
Dies gilt für alle derzeit vorhandenen Indikationen. Da sich dadurch keine Änderungen der Auflagen ergeben, behalten die aktuellen Etiketten ihre Gültigkeit. Im Anschluss erwarten wir jeweils eine reguläre Zulassung. Für Produktfragen und Fragen zur Anwendung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.