Proman Verbesserung der bestehenden Zulassung in Kartoffeln!
Kartoffelanbauer können sich freuen: Im Rahmen der bestehenden Zulassung für
Proman ist die Verfütterungsauflage VV 207 („Im Behandlungsjahr anfallendes Ernte-gut/Mähgut nicht verfüttern“) weggefallen!
Weiterhin darf auch Erntegut, das im Vorjahr mit Proman behandelt wurde, ebenfalls ab sofort verfüttert werden. Damit ist Proman die ideale Basis für alle Herbizidstrategien – für einen blitzsauberen Kartoffelacker. Für Produktfragen und Fragen zur Anwendung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.