Notfallzulassung von Quickdown  in Kern- und Steinobst

Notfallzulassung von Quickdown  in Kern- und Steinobst

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu dürfen, dass das Herbizid Quickdown (Zul.-Nr. 005693-00) eine Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2209 zum Abtöten von Wurzelschossern im Kern- und Steinobst erhalten hat. Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage, vom 15.04.2020 bis zum 12.08.2020, erteilt. Die zugelassene Menge wurde auf 5.000 Liter in Kernobst und 2.000 Liter in Steinobst begrenzt.

Produktprofil Quickdown

Wirkstoffe: 24,2 g/l Pyraflufen
Formulierung: Emulsionskonzentrat (EC)
Zulassungsnummer: 005693-00
Einsatzgebiet: Obstbau
Anwendungsbereich: Freiland
Schadorganismus: Abtötung von Wurzelschossern
Erl. Schadorganismus: Länge der Wurzelschosser max. 10-15cm
Kultur: Steinobst/Kernobst
Anwendungstechnik: Spritzen, als Reihenbehandlung mit Abschirmung
Anwendungszeitpunkt: April – August
Aufwandmenge: 0,8 l/ha Quickdown® + 2,0 l/ha Toil in 200-400 l Wasser/ha
Erläuterung Aufwand: max. 1,6 l/ha Quickdown® + 4,0 l/ha Toil pro Jahr
Max. Anzahl Anwendung: 2 x pro Kultur und Jahr, Abstand: 2-4 Wochen
Wartezeiten: F

Für Produktfragen und Fragen zur Anwendung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Kontakt

Pressemitteilung als PDF