Notfallzulassung von Milbeknock in Kartoffeln gegen Spinnmilben
Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu dürfen, dass das Akarizid Milbeknock eine Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zur Anwendung gegen Spinnmilben in Kartoffeln erhalten hat. Die Notfallzulassung wurde vom 06.05.2020 bis zum 02.09.2020 erteilt. Die zugelassene Menge wurde auf 10.000 Liter (entspricht einer Behandlungsfläche von 10.000 ha) begrenzt.
Wichtiger Hinweis:
Die Notfallzulassung gegen Spinnmilben in Kartoffeln gilt ausschließlich für Milbeknock. Der Einsatz von Milbeknock Top ist nur in Obst, Zierpflanzen und Hopfen zulässig.
Produktprofil Milbeknock
Wirkstoffe: | 9,31 g/l Milbemectin |
Formulierung: | Emulsionskonzentrat (EC) |
Zulassungsnummer: | 005603-00 |
Einsatzgebiet: | Ackerbau |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Schadorganismus: | Spinnmilbe |
Pflanzen/-erzeugnisse: | Kartoffel |
Anwendungszeitpunkt: | Nach Erreichen von Schwellenwerten/ Warndienstaufruf |
Stadium der Kultur: | BBCH 21-85 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 1,0 l/ha Milbeknock in 800-1.000 l Wasser/ha |
Max. Anzahl Anwendung: | 1 x pro Kultur und Jahr |
Wartezeiten: | F |
Anwendungsbestimmungen | NW468, NW605-1 (50 % – 5 m; 75 % – 5 m; 90 % – *), NW606 (10m) |
Auflagen: | NB6611, NN410, NN3001, NN3002, NW264 |
Für Produktfragen und Fragen zur Anwendung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.