Notfallzulassung nach Art. 53 für Teppeki® in Zuckerrüben

Nach dem Wegfall der Neonicotinoiden-Beize für Zuckerrüben, gibt es mit Teppeki® 2019 doch noch eine systemische Lösung, um auch versteckt sitzende Blattläuse als Virusvektoren nachhaltig zu bekämpfen.

Teppeki® hat die Genehmigung für die Anwendung in der Zuckerrübe gegen Blattläuse als Virusvektor nach Artikel 53 erhalten. Diese Zulassung wird für die Zeit vom 1. April 2019 bis zum 29. Juli 2019 für 120 Tage erteilt. Die genehmigte Menge ist auf 10.000 kg festgelegt, was einer Behandlungsfläche von ca. 71.500 ha entspricht. Das Mittel ist als B2 eingestuft. Weiterhin gilt: NW642-1: Keine Anwendung unmittelbar an Gewässern – der länderspezifische Abstand zu Oberflächengewässern ist einzuhalten.

Die Genehmigung im Überblick:

Die Genehmigung kommt rechtzeitig, damit die Rübenanbauer planen können und die Ware mit der entsprechenden Etikettierung beim Handel bereitgestellt werden kann.

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