Anwendung von 1,4SIGHT® wieder mit Benzin-Nebelgeräten zulässig
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Anwendung von 1,4SIGHT® ist wieder mit verbrennungsmotorgetriebenen Heißnebelgeräten zulässig. Das BVL hat folgende Anwendungsbestimmung dazu festgesetzt (VA297): Die Anwendung des Mittels mit verbrennungsmotorgetriebenen Heißnebelgeräten darf ausschließlich mit Geräten erfolgen, bei deren Aussetzen der Mittel-/Wirkstoffstrom automatisch unterbrochen wird.
Die zwischenzeitlich veröffentliche VA295 wurde wieder gestrichen, und hat damit keine Gültigkeit mehr.
Grundlegend wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die für die Anwendung von 1,4SIGHT® geltenden Grundsätze für die Nebelerzeugung beachtet werden müssen. Diese sind im Technischen Handbuch des Zulassungsinhabers DormFresh und den Produktinformationen des Vertreibers Belchim Crop Protection unter folgenden Links zu finden:
https://www.dormfresh.co.uk/technical-manual
Darüber hinaus muss der Anwender die Gebrauchsanweisungen sowie die Wartungs- und Reinigungsanweisungen der jeweiligen Gerätehersteller beachten. Zusätzlich ist die regelmäßige gesetzliche Gerätekontrolle durchzuführen sowie den grundsätzlichen Pflichten bei der Anwendung von 1,4SIGHT® Folge zu leisten. Während der Anwendung muss das Gerät vom Anwender stets beaufsichtigt werden. Für Fehlanwendungen aufgrund von Verletzungen der grundsätzlichen Pflichten übernehmen DormFresh Ltd. und Belchim Crop Protection sowie die Gerätehersteller keine Haftung!
Für individuelle Rückfragen und Empfehlungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.