Anordnung des Ruhens für die Pflanzenschutzmittel ARGOS und 1,4SIGHT

„Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit Bescheid vom 4. Dezember 2020 das Ruhen der Zulassungen [von ARGOS (Zulassungsnummer 008950-00) und 1,4SIGHT (Zul.-Nr. 008692-00) ab dem 04.12.2020] angeordnet. […] Die Anordnungen gelten mit sofortiger Wirkung. Damit dürfen die genannten Pflanzenschutzmittel ab dem 4. Dezember 2020 nicht mehr in Verkehr gebracht und nicht mehr angewendet werden. Das gilt auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. […] Das BVL prüft derzeit einen Sachverhalt die Heißvernebelung eines der genannten Pflanzenschutzmittel mit möglicherweise hierfür nicht geeigneten Geräten. […] Das Ruhen wird erst wieder aufgehoben, wenn nach weiterer Aufklärung des Sachverhaltes erwiesen ist, dass eine sichere Anwendung der Pflanzenschutzmittel, ggf. nach Anpassung der Zulassungsbedingungen, möglich ist. […]“

Quelle: BVL

Genauere Informationen zum Sachverhalt liegen der Firma Belchim Crop Protection Deutschland GmbH zum derzeitigen Zeitpunkt nicht vor, weshalb wir an dieser Stelle keine Stellungnahme abgeben können.

Weitere Informationen auf der Seite des BVLs

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