Biobroschüre 2020
Mit der neuen Produktbroschüre zum biologischen Pflanzenschutz gehen wir neue Wege.
Mit der neuen Produktbroschüre zum biologischen Pflanzenschutz gehen wir neue Wege.
Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu dürfen, dass das Akarizid Milbeknock® eine Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zur Anwendung gegen Spinnmilben in Kartoffeln erhalten hat.
Beitrag von Corinna Fuchs, Regionale Fachberaterin Ackerbau Süd
Die Kampagne soll über Schilder, die Landwirte an Spazier- und Radwegen aufstellen, dem Verbraucher die positive Botschaft schicken, was die Landwirtschaft an CO2 der Atmosphäre – vorübergehend – entnimmt und wie viel Sauerstoff in dem Prozess wieder an die Atmosphäre abgegeben wird. Nur ein Teil des CO2 wird über Stroh und Erntereste dauerhaft in den Humus eingebunden.
Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu dürfen, dass das Herbizid Quickdown (Zul.-Nr. 005693-00) eine Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2209 zur Krautabtötung in Pflanzkartoffeln ohne vorheriges Schlegeln erhalten hat.
Wir freuen uns Ihnen eine Erweiterung der Zulassung nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Teppeki (Zul.-Nr. 025691-00) mitteilen zu dürfen.
Nur bei Weizen und Gerste sowie bei Kartoffeln und Zuckerrüben ist Deutschland aktuell Selbstversorger: Von diesen landwirtschaftlichen Nutzpflanzen produzieren die heimischen Landwirte in normalen Jahren mehr, als im Inland verbraucht wird.